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Wer
wird gefördert?
Anspruch
auf eine „Energiespar-Beratung vor Ort“ haben
grundsätzlich alle Gebäude- und
Wohungseigentümer, sofern sich die Beratung auf das gesamte
Gebäude bezieht. Wohnungseigentümer jedoch nur dann,
wenn sichergestellt ist, dass die zu einer
ordnungsgemäßen Beratung erforderlichen Daten
über den Zustand der Heizungsanlage und die bauliche
Beschaffenheit des Gebäudes erhoben werden können.
Die Anspruchsberechtigten können natürliche oder juristische Personen sein. Auch rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind anspruchsberechtigt, sofern ihre Umsätze im Geschäftsjahr vor der Antragstellung die Höhe von 20 Mio. € oder eine Bilanzsumme von 14 Mio. € bei Gewerbebetrieben respektive 1 Mio. € bei Agrarbetrieben nicht überschritten haben. Weitere Förderungs-Voraussetzungen sind, dass für die Gebäude, auf die sich die Beratung beziehen soll, vor dem 31.12.1994 der Bauantrag gestellt wurde, die Gebäudehülle zu nicht mehr als 50 % verändert wurde und die Gebäude überwiegend, d.h. mehr als zur Hälfte der Gebäudefläche, zu Wohnzwecken genutzt werden. Von der Förderung ausgeschlossen sind auch alle Objekte, die in den letzten acht Jahren bereits Gegenstand „Vor-Ort-Beratung“ waren. Lesen Sie weiter: Wie hoch ist die Förderung?>> |
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